Was sind Pflege-Wohngemeinschaften?

In einer Pflege-Wohngemeinschaft können Leute zusammenleben, die aufgrund Ihrer Situation auf Versorgung und Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Dennoch haben die Bewohner die Möglichkeit auf Privatsphäre und Eigenständigkeit.

Was ist der Wohngruppenzuschlag?

Menschen, die in einer solchen ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft leben und dort versorgt werden, haben das Recht auf einen sogenannten Wohngruppenzuschlag. Dieser wird monatlich in einer Höhe von 214 € für Menschen der Pflegegrade 1-5 ausgezahlt.

Pflegebedürftigkeit
in Graden
Leistungen
maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1–5 214 Euro

Was gibt es für Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag?

Allem voran muss der hauptsächliche Zweck einer solchen WG die organisierte pflegerische Versorgung sein.

Die Pflege-Wohngemeinschaft darf maximal 11 Personen umfassen. In der Pflege-Wohngemeinschaft müssen mindestens zwei weitere Pflegebedürftige mit Anspruch auf Pflegesachleistungen, den Umwandlungsanspruch, Pflegekombinationsleistungen, Pflegegeld und den Entlastungsbetrag leben.

Zusätzlich zu der pflegerischen Versorgung müssen die Mitglieder der WG zusammen eine Person beauftragen, verwaltende, betreuende, organisatorische sowie dem WG-Leben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder die WG-Mitglieder im Haushalt zu unterstützen.

Die WG-Mitglieder dürfen keine anderen Versorgungsformen wie z. B. teilstationäre Pflege, Pflege-Leistungen von einem Dritten oder Anbieter der Wohngruppe beziehen, welche einem Leistungsumfang einer vollstationären Pflege entsprechen.

Anschubfinanzierung – Ihre WG barrierefrei und altersgerecht umgestalten

Damit Sie sich Ihre WG den Ansprüchen gerecht umgestalten können, hat die Pflegeversicherung bei der Gründung einen Betrag über 2500 € pro Person oder 10000 € pro Wohngruppe, die sogenannte Anschubfinanzierung, vorgesehen. Für die Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bestehen extra Leistungen.

Pflegebedürftigkeit
in Graden
Leistungen
einmaliger Höchstbetrag
Pflegegrad 1–5 2.500 Euro pro Person
10.000 Euro pro Wohngruppe

Was gibt es für Voraussetzungen für die Anschubfinanzierung?

Sie sind für die Anschubfinanzierung berechtigt, wenn Sie auch die oben erklärten Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag erfüllen.

Es gilt zu beachten, dass die Anschubfinanzierung nur an die pflegebedürftigen Gründer vergeben wird.

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