Wann spielt das Pflegeunterstützungsgeld eine Rolle?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung vorgesehen. Beschäftigte, die für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes bekommen, haben die Möglichkeit einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt zu beantragen.

Über welchen Zeitraum sprechen wir?

Das umfasst ausschließlich bis zu 10 Arbeitstage.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um Pflegeunterstützungsgeld beziehen zu dürfen, muss ein Antrag unverzüglich mit Vorlage der ärztlichen Bescheinigung von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen der Pflegebedürftigen nahen Angehörigen gestellt werden.

Pflegebedürftigkeit
in Graden
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
Bis zu insgesamt 10 Tagen
Pflegegrad 1-590 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten; 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem einmaligem Einkommen in den letzten 12 Monaten. Kappung auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Ihre Ansprechpartnerin

Katja Hopf
Katja Hopf Geschäftsführerin

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