Was sind Pflegesachleistungen?

Hierbei handelt es sich um die Hilfe eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes oder Einzelkräften, welche einen Vertrag mit der Pflegekasse abschließen muss.

Wer hat Anspruch darauf?

Sie bekommen Pflegesachleistungen, wenn sie sich im eigenen Haushalt befinden. Ausnahmen, wie Pflege-WG oder im Haushalt der Pflegeperson, sind durchaus möglich.
Handelt es sich um Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen – wie dem Pflegeheim, ist der Bezug von häuslichen Pflegeleistungen nicht gestattet.

Pflegebedürftigkeit
in Graden
Leistungen
maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1Bis zu 125 Euro*
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro

*Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen.

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Seeber
Petra SeeberPflegedienstleiterin

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