Nachdem der Pflegeantrag gestellt wurde, folgt der nächste wichtige Schritt: die Ermittlung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Schritt 1: Vorbereitung auf den Besuch des MDK

  • Nach Einreichung des Antrags setzt sich der MDK mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
  • Es ist ratsam, sich auf diesen Besuch vorzubereiten. Notieren Sie die täglichen Herausforderungen und Einschränkungen Ihres Angehörigen. Halten Sie wichtige Unterlagen, wie medizinische Berichte und Medikamentenpläne, bereit.

Schritt 2: Verstehen des Bewertungsprozesses

  • Während des Besuchs beurteilt der MDK die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf Ihres Angehörigen. Dies geschieht anhand verschiedener Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Die Beurteilung erfolgt auf einer Punkteskala. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgelegt.

Schritt 3: Beurteilungskriterien des MDK kennen

  • Der MDK achtet auf die Selbstständigkeit in Bereichen wie Ankleiden, Essen und Toilettengänge. Ebenfalls werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen berücksichtigt.
  • Mobilität und die Fähigkeit, soziale Kontakte zu pflegen, sind weitere wichtige Beurteilungskriterien.

Schritt 4: Den Begutachtungstermin

  • Am Tag des Termins ist es wichtig, dass der MDK ein realistisches Bild der Situation erhält. Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Informationen und Dokumente verfügbar sind.
  • Sie haben auch das Recht, während der Begutachtung anwesend zu sein und Informationen beizusteuern.

Schritt 5: Erhalt des Pflegegrads

  • Nach der Begutachtung gibt der MDK eine Empfehlung ab, welcher Pflegegrad Ihrem Angehörigen zusteht.
  • Diese Empfehlung wird an die Pflegekasse weitergeleitet, die dann über den Pflegegrad entscheidet und Sie über das Ergebnis informiert.

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