Ab wann sind Sie Pflegebedürftig?

Die Pflegebedürftigkeit ist dann gegeben, sobald die Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist. Darunter zählen körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen, sowie Anforderungen, welche nicht selbständig bewältigt werden können.

Ab wann kann dies festgestellt werden?

Um in ein Pflegegrad eingeteilt werden zu können, muss die Pflegebedürftigkeit für mindestens 6 Monate von Dauer sein.

Schritt für Schritt – Wie gehe ich nun vor?

Um nun Pflegeleistung beziehen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese befindet sich bei der Krankenkasse. Der Antrag kann in Schriftlicher oder mündlicher Form gestellt werden. Dieser kann vom Pflegebedürftigen selbst oder von Familienangehörigen, Nachbarn oder guten Bekannten, sofern eine Bevollmächtigung erteilt wurde, beantragt werden.

Privat versichert?

Dann muss der Antrag an das private Versicherungsunternehmen gestellt werden.

Welchen Pflegegrad haben Sie?

Um die Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, wird der Antrag an den Medizinischen Dienst  der Krankenversicherung (auch: MDK) oder an einen anderen Begutachter geleitet.

Wie verhalten sich die Wartezeiten?

Nachdem der Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde, gibt es im Regelfall eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. Beim Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf 1 Woche.

Was müssen Sie in der Zwischenzeit tun?

Schon in dieser Zeit besteht der Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung, welche von der Pflegekasse gestellt wird. Das gilt auch für Angehörige und weitere Personen, sofern sie zustimmen. Ein konkreter Termin wird von der Pflegekasse unmittelbar nach der Antragstellung bekannt gegeben, welcher innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden muss.

Haben Sie Fragen oder brauchen eine andere Meinung?

Ihnen wird eine Pflegeberaterin beziehungsweise einen Pflegeberater zugewiesen, welcher Persönlich für sie zuständig ist. Eine weiter Möglichkeit für sie wäre ein Beratungsgutschein der Pflegekasse, welcher unabhängige und neutrale Beratungsstellen beinhaltet. Sind sie privat versichert, bietet das Unternehmen „COMPASS Private Pflegeberatung“ ebenfalls Beratung an.

Wer ist betroffen?

Es ist angebracht die Pflegeperson zu bitten bei der Begutachtung anwesend zu sein – Pflicht ist es jedoch nicht.

Doch wie findet man das passende Pflegeheim?

Bevor das große suchen startet, bittet die Pflegekasse nach den entsprechenden Leistungs- und Preisvergleichslisten. Um ein geeignetes Pflegeheim auswendig zu machen, ist es angebracht eine Art Checkliste zu notieren. Hierbei geht man auf die Punkte ein, welche besonders wichtig sind. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Seeber
Petra SeeberPflegedienstleiterin

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