Ab wann haben Sie Anspruch auf Pflegegeld?
Der Anspruch beginnt ab Pflegegrad 2. Je nach Pflegegrad kann unterschiedliche Leistungen pro Monat in Anspruch genommen werden.
Wozu dient das Pflegegeld?
Das dafür vorgesehene Pflegegeld soll sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Pflegemaßnamen in geeigneter Weise abdecken können. Dazu gehören alle Maßnahmen für das Wohl des Körpers und alle Betreuungsmaßnahmen, die zur Pflege der Person und des Haushalts notwendig sind.
In welcher Form bekommen Sie die Leistungen?
Die entsprechende Summe wird von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen an Sie ausgezahlt.
Kann das Pflegegeld mit anderen Leistungen erworben werden?
Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Worauf muss hier geachtet werden?
Tritt dies auf, ist zu beachten, dass beide Leistungen nur anteilig in Anspruch genommen werden können.
Ob Urlaub oder Krankheitsfall – Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Betreuung für kurze Zeit ausfällt?
Die Verhinderungspflege bezieht sich auf den Zeitraum von bis zu sechs Wochen. In dieser Zeit bekommen Sie jährlich die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes. Bei der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes gewährleistet. Im Gegensatz dazu bekommen Sie in einer Vollstationären Einrichtung das volle Pflegegeld zur Verfügung. Dies gilt aber nur für die Tage, an denen Sie sich im eigenen Haushalt befinden.
Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Die Verhinderungspflege kann unter eigenem Dach stattfinden, was bei der Kurzzeitpflege nicht möglich ist. Hierbei benötigen Sie eine entsprechende Pflegeeinrichtung, beispielsweise das Pflegeheim.
Ein Geben und Nehmen
Bekommen Sie ausschließlich Pflegegeld, sind Sie dazu verpflichtet eine Beratung in der eigenen Wohneinrichtung durchzuführen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie einmal im halben Jahr, sowie für Pflegegrad 4 und 5 einmal im viertel Jahr an einer solche Beratung teilnehmen.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
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