Die Verhinderungspflege tritt dann auf, wenn die private Pflegeperson beispielsweise im Urlaub oder sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Nun kommt die Pflegeversicherung zum Einsatz. Diese übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer Notwendigen Ersatzpflege. Der Zeitraum bezieht sich hier auf maximal 6 Wochen je Kalenderjahr.

Pflegebedürftigkeit
in Graden
Verhinderungspflege
durch nahe Angehörige

durch sonstige Personen
Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr von bis zu € jährlich
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 474
(1,5-Faches von 316)
1.612
Pflegegrad 3 817,50
(1,5-Faches von 545)
1.612
Pflegegrad 4 1.092
(1,5-Faches von 728)
1.612
Pflegegrad 5 1.351,50
(1,5-Faches von 901)
1.612

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Katja Hopf
Katja Hopf Geschäftsführerin

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