Uneingeschränkt wohnen

Wenn körperliche Einschränkungen bei eine, Verwandten zunehmen und der Alltag zu einer Herausforderung wird, ist es sinnvoll, über Veränderungen in der Wohnumgebung nachzudenken. Vor allem körperliche, geistige oder psychische Probleme erschweren die Selbstständigkeit: weder selbst die Treppen steigen noch die schmalen Türen durchqueren oder zum Waschbecken gelangen zu können, stellen große Probleme für Pflegebedürftige dar.

Zuhause fühlt man sich am wohlsten. Um dieses heimelige Gefühl und eine gewisse Form der Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten, können Sie auch das Zuhause barrierefrei gestalten.

Was heißt barrierefrei wohnen?

Barrierefrei und behindertengerecht wohnen heißt, dass Betroffene selbstständig alle Gebäude, Wege und Orte uneingeschränkt betreten und alles ohne Einschränkungen nutzen können. Vor allem Rollstuhlfahrer sind stark beeinträchtigt, wenn es zu zu hohen Küchenregalen mit Gewürzen oder viel zu engen Türen kommt. Selbst das Alltäglichste, wie duschen, was für uns selbstverständlich ist, kann sehr erschwerend sein.

Um solche Situationen im Alltag zu meistern, werden barrierefreie Umbauten benötigt. Ob es nun rutschfeste Stufen oder die Anpassung der Bodenbeläge in der Wohnung, die ausreichende Beleuchtung oder sogar die Absenkung des Herdes ist – diese Maßnahmen erleichtern enorm das Leben der pflegebedürftigen Person.

Doch wie kann man das finanzieren?

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Antrag auf eine finanzielle Unterstützung von Ihrer Pflegeversicherung bis zu 4.000€ einmalig als Zuschuss für die Anpassungsmaßnahmen gestellt werden. Zur Feststellung des Pflegegrades, wenden Sie sich an den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse (MDK). Dieser stellt in einem Prüf-Verfahren den Pflegegrad fest.

Falls Ihr Verwandter bereits in einer Pflege-WG lebt oder es weitere pflegebedürftige Mitbewohner gibt, können bis zu 16.000€ beantragt werden.

Oftmals sind keine großen Umbauten notwendig, um die Selbstständigkeit zu erhöhen. Es reichen meist schon kleine Umbauten, wie Waschbecken zu senken, eine ebenerdige Dusche einzurichten.

Ich wohne in einer Mietwohnung, was nun?

Am besten fragen Sie den Vermieter über Möglichkeiten, eine Wohnung barrierefrei, behinderten- oder seniorengerecht umzugestalten. In diesem Fall darf der Vermieter die Änderungen auch ablehnen, auch wenn es sich nur um rutschfeste Böden handelt.

Das muss Ihnen bewusst sein:

Es gibt verschiedene Wege, wie man das Leben der Betroffenen und Angehörigen erleichtern kann. Das Bauen und Umbauen ist gesetzlich geregelt. Doch bis Sie in einer barrierefreien Wohnung oder in einem barrierefreien Haus leben können, müssen Sie sich einiges hinterfragen:

Wie und was Sie bauen, einrichten oder umbauen,
Welche Ausstattung benötigt wird,
Ob sich die Veränderungen umsetzen lassen und
wie hoch das Budget liegt.

Wenn man das alles bedacht und geplant, man schon die Förderung zur Verfügung gestellt bekommen hat, kann es losgehen mit dem Umbau.

Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie gerne zu weiteren Fragen rund um das barrierefreie Wohnen.

Ihre Ansprechpartnerin

Katja Hopf
Katja Hopf Geschäftsführerin

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