Bei einer guten Vorbereitung auf den Eintritt einer solchen Situation, hat man im Idealfall bereits die Form der Pflege im Kreis seiner Angehörigen besprochen. Ob die Wahl auf ambulante oder stationäre Pflege gefallen ist, steht also bereits fest.

Bei dem Eintritt einer plötzlichen Pflege durch Unfall oder schwere Erkrankung, kommt nur eine stationäre Pflege in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung in Betracht.  Auch eine teilstationäre Pflege in Form der Tagespflege bzw. Nachtpflege ist eine mögliche Option.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflegeform gegeneinander ab und treffen Sie dann gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen eine Entscheidung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.

Ambulante Pflege

Oftmals steigt der Bedarf an Betreuung mit zunehmendem Alter auch durch chronische und altersbedingte Erkrankungen. Es beginnt damit, dass der normale Alltag ohne die freundliche Hilfe von Nachbarn oder erwachsenen Kindern nicht mehr reibungslos von Statten geht und den Betroffenen oft schwerer fällt als früher.

Die Ambulante Pflege umfasst alle medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen in Ihrem gewohnten Umfeld. Diese Leistungen werden durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Die ambulante Pflege ist ein Teil der häuslichen Pflege, die darüber hinaus auch die Pflege durch die Angehörigen beinhaltet. Die Pflegedienste entlasten durch ihre Tätigkeiten die Angehörigen und kommen mehrmals wöchentlich oder auch täglich ins Haus. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, nahestehende Angehörige oder auch Helferinnen der 24-Stunden Betreuung können hier unterstützend dabei behilflich sein, den Alltag besser zu bewältigen.

Je nach Pflegegrad arbeiten hier pflegende Angehörige und der ambulante Pflegedienst sehr eng zusammen. Nach entsprechender Absprache können auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Verhinderungspflege des Pflegedienstes mit der kompletten Versorgung des Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden.

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen bekommen Senioren individuelle Unterstützung abhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit. Beispielsweise kann im Pflegeheim eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung zur Verfügung gestellt werden oder der ambulante Pflegedienst kann gleichfalls in der eigenen Wohnung bedarfsgerecht vorbeischauen. Die Betreuung erfolgt nicht rund um die Uhr, denn das Ziel dieser Pflegeform ist es, die Selbstbestimmtheit der Senioren aufrecht zu erhalten, da Selbstbestimmtheit ein hohes Gut ist.

Pflege im Heim – die stationäre Pflege

Es findet die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in einem Pflegeheim statt. Das Pflegeheim übernimmt dabei eine umfassende Versorgung, sodass sich der Heimbewohner weder um die Verpflegung noch um seine Haushaltsführung kümmern muss. Darüber hinaus arbeiten Heime eng mit Ärzten und Therapeuten zusammen.

Kurzzeitpflege – die vorübergehende stationäre Pflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden zugelassenen vollstationären Einrichtungen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist keine Pflegeform per se, sondern beschreibt einen Ersatz für die Pflege, wenn der Angehörige aus beispielsweise Urlaubsgründen verhindert ist. Dann besteht für bis zu 6 Wochen ein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Teilstationäre Versorgung

Neben der vollstationären Versorgung ist auch eine sogenannte teilstationäre Versorgung möglich. Eine teilstationäre Versorgung bedeutet eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung – auch z.B. Tagespflege und Nachtpflege genannt.

Tagespflege und Nachtpflege

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürf­tigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht. Im Vergleich zur Tagespflege richtet sich die Nachtpflege an Pflegebedürftige, die

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