Erste Schritte bei Eintritt in die Pflege

Gesund bis ins hohe Alter in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu leben, das ist der Wusch vieler Menschen. Das bekannte Umfeld gibt ein Gefühl von Vertrautheit und Geborgenheit, während Tagesabläufe erhalten bleiben. Trotzdem trifft es Viele im Alter plötzlich, wenn sie feststellen müssen, dass einige Dinge nicht mehr so von der Hand gehen und nicht mehr selbst erledigt werden können. Auch ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können das Leben aller Beteiligten plötzlich auf den Kopf stellen und nichts ist mehr so, wie es war. Zahlreiche Entscheidungen müssen getroffen werden, die das Leben des Pflegebedürftigen und der Angehörigen verändern.

Manchmal ist häusliche Pflege vorübergehend notwendig oder man ist auf die dauerhafte pflegerische Versorgung eines ambulanten Pflegedienstes bzw. auf pflegende Angehörige angewiesen. Oft können Ihnen Angehörige nicht in dem gewollten und gewünschten Umfang zur Seite stehen, sei es, weil sie berufstätig bzw. selbstständig oder aber selbst pflegebedürftig sind. Wir helfen Ihnen gern in einer solchen Situation weiter und geben Ihnen nachfolgend einige Hinweise, was und in welcher Reihenfolge nun zu tun ist.

Pflegeantrag stellen

Um Unterstützung für die Pflege eines Angehörigen zu bekommen, müssen Sie sich zunächst mit einer Vollmacht an die Krankenkasse Ihres pflegebedürftigen Verwandten persönlich, telefonisch oder per Mail für einen Pflegeantrag wenden. Die Kasse sendet Ihnen dann ein Formular zu.

Pflegebedarf ermitteln

Nachdem das Formular eingereicht wurde, kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zu Ihrem Angehörigen nach Hause und ermittelt den Pflegebedarf. Mit der Beurteilung des Pflegegrads bildet die Basis für die Festlegung des Pflegegeldes und der Pflegehilfsmittel. Der MDK teilt Ihnen einen Termin mit, an dem ein Arzt oder Pflegefachkraft vor Ort teilnimmt.

Vorbereitungen für die Begutachtung treffen

Zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist es sinnvoll, dass Sie ein Pflegetagebuch anlegen, um die physischen und psychischen Einschränkungen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zu erfassen. Generell sollte für den Besuch des MDK eine Mappe zusammengestellt werden, indem alle Krankenberichte, ärztlichen Befunde, Medikamentenpläne, Reha-Anträge sowie das Pflegetagebuch und andere relevante Dokumente zur Beurteilung des Gesundheitszustandes in einer Mappe dem MDK gegeben übergeben wird. Falls Sie fragen zum Pflegetagebuch, zur Antragsstellung oder zum Besuch des Medizinisches Dienstes haben, beraten wir Sie gerne.

Wonach richtet sich die Einschätzung des MDK?

Der MDK beurteilt die Selbstständigkeit und Mobilität einer Person. Dementsprechend vergibt er Punkte, wie selbstständig die pflegebedürftige Person Zähne putzen, kochen, den Haushalt führen kann etc. und wie eingeschränkt die Mobilität ist. Je nachdem, wie viele Punkte die betroffene Person erhält (bis zu 100 Punkte), wird sie einem Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet, wobei 5 höchste Einschränkungen in der Beweglichkeit und Eigenständigkeit bedeuten (bereits ab 90 Punkten).

Pflegegrad festgelegt und nun?

Informationen über das Gutachten erhalten Sie nach ca. 2 Wochen. Mit dem Gutachten bekommen Sie gleichfalls Empfehlungen von der Pflegekasse zu präventiven und Maßnahmen und Rehabilitation ausgesprochen

Ist der Pflegegrad festgelegt, erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung das Pflegegeld ausgezahlt bzw. können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie Unterstützung bei der Pflege benötigen, gibt es vielfältige Formen der Pflege, die abhängig von der Pflegebedürftigkeit der Person sind. Wenn Sie Entlastung bei der Pflege zuhause benötigen, können Sie eine Freistellung von der Arbeit erwirken bzw. einen ambulanten Pflegedienst beauftragen oder eine Tagespflege in Anspruch nehmen.

Ab dem zweiten Pflegegrad besteht die Möglichkeit, einen Heimplatz anzufragen. Aufgrund der begrenzten Plätze unterstützt die Pflegekasse alle Maßnahmen zur häuslichen Pflege.

Sind Sie nicht einverstanden mit dem ermittelten Pflegegrad, dann können Sie binnen 4 Wochen Einspruch gegen das Gutachten bei der Krankenkasse einreichen. Die Kasse prüft den Widerspruch. Möglicherweise müssen Sie dann erneut ein Pflegetagebuch führen und vorweisen und ein neuer Termin für die Begutachtung wird festgelegt.

Ihre Ansprechpartnerin

Katja Hopf
Katja Hopf Geschäftsführerin

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